Allgemeine Geschäftsbedingungen Aqua-Fit Zürioberland GmbH
Allgemeines und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Aqua-Fit Zürioberland GmbH und ihren Kursteilnehmern:innen.
Aqua-Fit Zürioberland GmbH kann die AGB`s jederzeit ändern. Die jeweils gültige und verbindliche Fassung der AGB`s ist unter https://www.aquafit-zuerioberland.ch/allgemeine-geschaeftsbedingungen abrufbar.
Leistung des Anbieters
Aqua-Fit steht für ein Bewegungsprogramm im Wasser. Wassergymnastik wird mit integriertem Lauftraining verbunden. Mit Aqua-Fit trainieren Sie Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und
Koordination. Aqua-Fit ist eine Trainingsform mit klar gesundheitsbetonter Ausrichtung. Schulschwimmbäder mit verstellbarem Hubboden bieten ideale Voraussetzungen für ein schonendes und dennoch sehr effizientes Ausdauertraining.
Anmeldung / Vergabe der Kursplätze
Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ab der 10. Lektion können Sie sich für den nächstfolgenden Kurs anmelden. Wünsche für eine Umteilung werden bestmöglich berücksichtigt. Anmeldungen können telefonisch (052 386 13 71 / 079 562 36 75) oder per Online-Kontaktformular (www.aquafit-zuerioberland.ch) erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie das Kursaufgebot mit Angabe der Kursdaten und Kurszeiten sowie die Rechnung mit Einzahlungsschein. Wenn Sie während eines laufenden Kurses einsteigen, wird der Preis entsprechend angepasst. Anschliessend werden frei gewordene Plätze durch Aqua-Fit Zürioberland GmbH vergeben. Die schriftliche oder mündliche Anmeldung ist verbindlich.
Abmeldungen / Nichterscheinen
Abmeldungen bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn sind ohne Kostenfolge möglich. Danach wird eine einmalige Grundgebühr/Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 verrechnet.
Versäumte Lektionen
Können jederzeit innerhalb eines Schuljahres vor- oder nachgeholt werden (siehe Kursangebot). Als «Ersatz» kann auch eine Aqua-Fit begeisterte Person diese Lektion(en) für Sie nach
Voranmeldung belegen. Es besteht daher kein Anrecht auf Rückerstattung des Kursgeldes.
Krankheit/Unfall / Abwesenheit / Ferien
Bei ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit (Krankheit/Unfall) wird das Kursgeld erst ab der zweiten Woche zurückerstattet.
Bei längerer Abwesenheit (ab 4 Wochen) wird das Kursgeld ebenfalls zurückerstattet.
In beiden Fällen wird diese Reduktion entweder am nachfolgenden Kurs gutgeschrieben oder das Kursgeld wird nach Abzug einer Umtriebsentschädigung von CHF 30.00 zurückerstattet.
Bei Ferien von bis zu drei Wochen, ist ein 2-3maliges Vor- oder Nachholen während des Schuljahres zumutbar und es erfolgt keine Rückzahlung.
Pausieren
Geben Sie Ihrer Kursleitung Bescheid, falls Sie eine Pause einlegen wollen. Wir setzen Sie gerne auf die Interessierten/Warte-Liste für spätere Kurse oder späteren Kurseinstieg.
Eingeschränkte Nutzung
Bei vorübergehenden Einschränkungen oder unvorhergesehenen Ausfällen (Technische Probleme, Krankheit/Unfall Kursleitung, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien uvm.) in den Schulschwimmbädern besteht von Seiten der Teilnehmer:innen kein Anrecht auf Rückerstattung des Kursgeldes.
Absage von Kursen
Aqua-Fit Zürioberland GmbH kann einen Kurs absagen oder Kurse zusammenlegen, wenn eine minimale Teilnehmerzahl bzw. zu wenig Anmeldungen vorliegen. Dies gilt ebenfalls bei Bedarf durch die Schule. In solchen Fällen wird mit den Kursteilnehmern:innen nach individuellen Lösungen gesucht.
Kursbestätigung
Am Ende eines Kurses erhalten alle Teilnehmer:innen eine Kursbestätigung (QualiCert), womit Sie bei Ihrer Krankenkasse je nach Leistungsumfang eine Rückerstattung beantragen können.
Arztbestätigung / Gesundheitszustand
Die Teilnehmer:innen sollten in folgenden Fällen grundsätzlich vorab von Ihrem Arzt eine Erlaubnis für das vorgesehene Training mitbringen:
- Bluthochdruck, niedriger Blutdruck
- Schwangerschaft ab dem 4. Monat
- Herzschrittmacher
- Chronische Infektionen
- Herz-Kreislaufprobleme
- Muskulären oder rheumatischen Veränderungen an Gelenken und Wirbelsäule
- Epilepsie
- Diabetes
- Bluter
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Versicherung / Haftung
Ist Sache jedes/r einzelnen Teilnehmers/in. Der Veranstalter und die Badvermieter lehnen jede Haftung ab. Es besteht weder eine Unfall- noch eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer:innen.
Diebstahl
Wertgegenstände wegen Diebstahlgefahr bitte in die Schwimmhalle mitnehmen und nicht in der Garderobe liegen lassen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen sind wir nicht haftbar.
Kursausschluss
Aqua-Fit Zürioberland GmbH behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmer:innen aus dem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld anteilmässig zurückerstattet.
Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie vor Kursbeginn ein Kursaufgebot/Rechnung. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das Nichtbezahlen der Kurskosten gilt nicht als Abmeldung.
Datenschutz
Alle Daten werden vertraulich behandelt.
Besonderes
Die Betriebs- und Badeordnung der Schulschwimmbäder (LSB) ist einzuhalten und die Weisungen der Kursleitung zu befolgen.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH.
Gültigkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2024 und ersetzen diejenigen vom 1. August 2023.